Verlängerung des Verleihs
Die Verlängerung eines Verleihs ist nur einmal möglich. Für ausgeliehene Dokumente wird vor der Ablauffrist eine Mahnung geschickt.
Für fällige Dokumente sind Bußgelder zu zahlen. Ausgeliehene Bücher - mit Ausnahme deren, die als eintägig oder einwöchig gekennzeichnet sind - können um eine weitere Leihfrist verlängert werden, sofern sie nicht von einem anderen Benutzer vorgemerkt worden sind. Bücher können persönlich, telefonisch, 96 / 613-682, per E-Mail oder online verlängert werden.
Nach der maximalen Anzahl von Online-Verlängerungen müssen die Dokumente an die Bibliothek zurückgebracht werden, damit sie erneut ausgeliehen werden können.